Leistungen Preise Katalog Referenzen Ratgeber Über mich Projekt starten
Barrierefreie Website

Barrierefreie Website —
Pflicht, Ausnahme und saubere Umsetzung.

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Es betrifft nicht jede Website, aber deutlich mehr Betriebe, als die meisten annehmen — und die Ausnahmen sind enger formuliert, als es in vielen Werbetexten klingt. Hier steht, was belegbar gilt, was offen ist und was ich bei jedem Projekt ohnehin einbaue.

Gebäudefassade mit dem Symbol für Rollstuhlzugang
Symbolbild

Was seit 28. Juni 2025 gilt

Österreich hat mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) die EU-Richtlinie 2019/882 — den European Accessibility Act — in nationales Recht umgesetzt. Das Sozialministerium nennt als Geltungsbeginn den 28. Juni 2025. Die Wirtschaftskammer formuliert den Stichtag genauer: Erfasst sind Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.6.2025 in Verkehr gebracht bzw. für Verbraucher erbracht werden. Es geht also nicht um das Alter deiner Website, sondern darum, ob du eine erfasste Leistung heute anbietest.

Wichtig ist die zweite Hälfte des Satzes: für Verbraucher. Das BaFG ist ein Verbraucherschutzgesetz. Reine B2B-Angebote stehen anders da als ein Shop, in dem Privatpersonen kaufen.

Welche Dienstleistungen erfasst sind

Das Sozialministerium listet auf der Produktseite Computer, Smartphones, E-Book-Lesegeräte, Selbstbedienungsterminals wie Bankomaten und Ticketautomaten, Router und Spielkonsolen. Für Websites relevanter ist die Dienstleistungsseite:

  • Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce) — laut Wirtschaftskammer ausdrücklich Webshops und Apps, Hotel- und Reiseportale mit Buchungsfunktion, Online-Terminbuchungs-Tools sowie Plattformen für digitale Mitgliedschaften und Abos.
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher, insbesondere Online-Banking.
  • Elektronische Kommunikationsdienste — Sprach- und Videotelefonie, SMS.
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten — Streaming-Angebote, Mediaplayer.
  • Elemente von Personenverkehrsdiensten — Websites, Apps, elektronische Tickets und Reiseinformationen.
  • E-Books und die zugehörige Software.

Eine gewöhnliche Firmenwebsite ohne Shop, ohne verbindliche Buchung und ohne Vertragsabschluss steht auf dieser Liste nicht. Genau hier hört die verbreitete Panikmache auf — und ein anderer Punkt fängt an, den viele übersehen (weiter unten unter „Auch ohne BaFG").

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen — und ihre Grenze

Als Kleinstunternehmen gilt nach den Materialien der Wirtschaftskammer ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Die Mitarbeiterzahl und einer der beiden Finanzwerte müssen gemeinsam erfüllt sein.

Der Punkt, an dem die meisten Zusammenfassungen falsch werden: Die Ausnahme gilt laut Wirtschaftskammer nur für Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Produkte im Sinne des Gesetzes herstellen, importieren oder handeln, sind nicht ausgenommen — sie profitieren nur von Erleichterungen. Wer also unter zehn Mitarbeitende hat, aber erfasste Produkte in Verkehr bringt, kann sich nicht auf die Ausnahme berufen.

Praktisch heißt das für den typischen steirischen Kleinbetrieb: Ein Webshop eines Kleinstunternehmens fällt als Dienstleistung unter die Ausnahme. Die Wirtschaftskammer weist im selben Atemzug darauf hin, dass eine nachträgliche Umstellung bei Unternehmenswachstum aufwendiger wird, als gleich barrierefrei zu bauen. Das ist kein Rechtsargument, sondern ein Kostenargument — und es stimmt.

Welche Norm gilt: EN 301 549 und WCAG

Das BaFG verweist über Anlage 1 auf harmonisierte europäische Normen. Maßgeblich ist die EN 301 549; wer sie einhält, genießt die Konformitätsvermutung. Für Webinhalte übernimmt diese Norm die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsstufe AA — in der über Jahre referenzierten Fassung V3.2.1 sind das die WCAG 2.1 Level AA.

Hier ist Vorsicht angebracht, und ich sage das offen: Die Norm wird gerade fortgeschrieben, eine neuere Fassung orientiert sich an den WCAG 2.2. Welche Fassung im Amtsblatt der EU als harmonisierte Norm gilt, kann sich ändern. Praktisch ist das weniger dramatisch, als es klingt — die WCAG 2.2 erweitern die 2.1 und streichen kaum etwas. Wer nach WCAG 2.2 AA baut, erfüllt 2.1 AA mit. Wenn dein Angebot tatsächlich unter das BaFG fällt, lass die genaue Fassung im Zweifel vom Sozialministeriumservice oder deiner Wirtschaftskammer bestätigen.

Für Dienstleistungserbringer kommt eine Dokumentationspflicht dazu: Die Wirtschaftskammer verweist auf § 14 Abs. 2 BaFG samt Anlage 3, wonach eine Information über die Konformität bereitzustellen ist.

Kontrolle und Strafen

Zuständig ist das Sozialministeriumservice: Es führt laut Sozialministerium die zentrale Marktüberwachung und ist zugleich Verwaltungsstrafbehörde. Die Wirtschaftskammer nennt als Rahmen Geldstrafen bis zu 80.000 Euro (Strafbestimmungen in § 36 BaFG); für kleinere Unternehmen sind niedrigere Höchststrafen vorgesehen. Konkrete gestaffelte Beträge nenne ich hier bewusst nicht — sie werden im Netz uneinheitlich wiedergegeben, und eine Zahl, die ich nicht am Gesetzestext prüfen konnte, gehört nicht auf diese Seite.

Übergangsfristen gibt es ebenfalls: Für Dienstleistungen, die bereits eingesetzte Produkte weiterverwenden, nennt das Sozialministerium den 28. Juni 2030; für Selbstbedienungsterminals bis zu 20 Jahre ab Ingebrauchnahme, längstens bis 28. Juni 2040.

Auch ohne BaFG: das Behindertengleichstellungsrecht

Und jetzt der Teil, der in den meisten Agenturtexten fehlt. Die Wirtschaftskammer schreibt zu gewöhnlichen Unternehmenswebsites, man könne davon ausgehen, dass zumindest Unternehmenswebseiten aller Art vom Anwendungsbereich des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) umfasst sind — als Systeme der Informationsverarbeitung im Rahmen eines öffentlichen Angebots.

Das BGStG ist kein technisches Regelwerk mit Strafrahmen, sondern ein Diskriminierungsverbot. Wer sich benachteiligt sieht, kann sich an eine Landesstelle des Sozialministeriumservice wenden; dort wird in der Regel ein Schlichtungsverfahren geführt. Scheitert die Schlichtung, ist eine Klage auf Schadenersatz bei Gericht möglich. Für deinen Betrieb heißt das nüchtern: Die BaFG-Ausnahme für Kleinstunternehmen bedeutet nicht, dass Barrierefreiheit rechtlich völlig folgenlos ist.

Abgrenzung: das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Für öffentliche Stellen gilt ein eigenes Gesetz. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und betrifft Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Beschwerden laufen laut Sozialministeriumservice nicht über die Marktüberwachung, sondern über eigene Beschwerdestellen — auf Bundesebene bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, in den Ländern über die jeweiligen Landesstellen. Als technischer Referenzstandard gilt auch hier die EN 301 549 mit WCAG Level AA.

Wenn du also für eine Gemeinde, einen Verband oder eine ausgegliederte öffentliche Einrichtung arbeitest, ist das WZG die einschlägige Norm, nicht das BaFG. Vereine sind ein Grenzfall und hängen von der konkreten Konstruktion ab — dazu findest du Grundsätzliches auf der Seite Websites für Vereine.

Umsetzung

Was ich konkret tue — bei jedem Projekt, ohne Aufpreis

Das sind keine Zusatzleistungen aus einem teureren Paket. Eine Website, die diese Punkte nicht erfüllt, ist schlicht nicht fertig.

Punkt 01

Kontraste, die man auch draußen liest

Text zu Hintergrund wird gegen die WCAG-Schwellen geprüft, nicht nach Gefühl. Hellgrau auf Weiß fällt durch — auch dann, wenn es im Entwurf edel aussieht. Betroffen sind auch Buttons, Platzhaltertexte und Fehlermeldungen.

Punkt 02

Vollständige Tastaturbedienung

Jede Funktion ist ohne Maus erreichbar: Navigation, Mobilmenü, Formulare, Akkordeons. Die Reihenfolge beim Durchtabben folgt der Leserichtung, und nichts fängt den Fokus ein, ohne ihn wieder freizugeben.

Punkt 03

Sichtbarer Fokus

Wer mit der Tastatur navigiert, muss sehen, wo er ist. Der Fokusrahmen wird nicht wegformatiert, sondern gestaltet — mit genug Kontrast zum Hintergrund. Dazu ein „Zum Inhalt springen"-Link ganz oben.

Punkt 04

Alternativtexte mit Inhalt

Bilder bekommen eine Beschreibung, die den Zweck des Bildes wiedergibt. Rein dekorative Grafiken werden bewusst leer ausgezeichnet, damit Screenreader sie überspringen, statt Dateinamen vorzulesen.

Punkt 05

Beschriftete Formularfelder

Jedes Feld hat ein echtes Label, das mit ihm verknüpft ist — kein Platzhaltertext als Ersatz, der beim Tippen verschwindet. Fehler werden im Text benannt, nicht nur durch eine rote Umrandung angezeigt.

Punkt 06

Semantisches HTML

Überschriften in logischer Reihenfolge, echte Listen, echte Buttons, klar ausgezeichnete Bereiche und die Sprachangabe im Dokument. Das ist die Grundlage, auf der Screenreader überhaupt arbeiten — und nebenbei die Basis für gute Auffindbarkeit.

Bei einer bestehenden Seite lässt sich das selten sauber nachrüsten: Kontraste hängen am Farbsystem, Tastaturbedienung an der Struktur. Wenn mehrere dieser Punkte fehlen, ist ein Relaunch meist günstiger als das Nachbessern an zwanzig Stellen. Was das kostet, steht offen unter Preise.

Ehrlich gesagt: Ich baue barrierearm nach den WCAG-Kriterien und prüfe die Punkte oben systematisch. Eine formale Konformitätserklärung nach EN 301 549 oder ein Zertifikat einer Prüfstelle ist etwas anderes — das leistet eine spezialisierte Prüforganisation. Wenn dein Angebot klar unter das BaFG fällt, sag es vorher, dann planen wir eine externe Prüfung mit ein.

Diese Seite gibt den Stand vom 29. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BaFG auf deinen Betrieb zutrifft, klären verbindlich das Sozialministeriumservice, deine Wirtschaftskammer oder deine Rechtsvertretung. Verwandte Pflichten rund um Impressum und Datenschutz findest du in der DSGVO-Checkliste.

FAQ

Häufige Fragen

Muss meine Website ab sofort barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, was du online anbietest. Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher — im Web vor allem elektronischen Geschäftsverkehr wie Webshops, Buchungsportale und Online-Terminbuchung. Eine reine Informations-Website ohne Shop und ohne verbindliche Buchung steht nicht auf dieser Liste. Verbindlich klären das die Wirtschaftskammer oder das Sozialministeriumservice.
Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen auch für mich?
Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme greift laut Wirtschaftskammer aber nur bei Dienstleistungen. Wer erfasste Produkte herstellt, importiert oder handelt, ist nicht ausgenommen, sondern hat nur Erleichterungen. Prüfe also zuerst, ob du im konkreten Fall als Dienstleister oder als Produktanbieter auftrittst.
WCAG 2.1 AA oder WCAG 2.2 — was gilt jetzt?
Rechtlich maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549, nicht die WCAG direkt. Die lange referenzierte Fassung V3.2.1 übernimmt die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Eine neuere Normfassung orientiert sich an den WCAG 2.2. Weil die WCAG 2.2 die 2.1 im Wesentlichen erweitern, erfüllst du mit einer Umsetzung nach 2.2 AA auch 2.1 AA. Welche Fassung im Amtsblatt der EU aktuell gelistet ist, solltest du vor einer formalen Konformitätserklärung prüfen lassen.
Welche Strafen drohen und wer kontrolliert?
Zuständig ist das Sozialministeriumservice, das die zentrale Marktüberwachung führt und zugleich Verwaltungsstrafbehörde ist. Die Wirtschaftskammer nennt als Rahmen Geldstrafen bis zu 80.000 Euro nach § 36 BaFG, mit niedrigeren Höchstbeträgen für kleinere Unternehmen. Genaue gestaffelte Beträge nenne ich bewusst nicht, weil sie in verschiedenen Quellen unterschiedlich wiedergegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen BaFG und WZG?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) richtet sich an Unternehmen und setzt den European Accessibility Act um. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) richtet sich an öffentliche Stellen und setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um. Unterschiedlich sind auch die Anlaufstellen: beim BaFG die Marktüberwachung des Sozialministeriumservice, beim WZG eigene Beschwerdestellen — auf Bundesebene bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft.
Kostet Barrierefreiheit bei Pixlane extra?
Nein. Kontraste, Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Alternativtexte, beschriftete Formularfelder und semantisches HTML sind bei jedem Projekt enthalten — auch beim Einstiegspreis von 500 €. Was gesondert zu planen wäre, ist eine externe Prüfung oder Zertifizierung durch eine spezialisierte Prüfstelle.
Kann eine bestehende Website nachträglich barrierefrei gemacht werden?
Teilweise. Alternativtexte, Formular-Labels und einzelne Kontraste lassen sich nachziehen. Sobald aber das Farbsystem durchgängig zu wenig Kontrast hat oder die Seitenstruktur nicht tastaturbedienbar ist, wird das Flickwerk teurer als ein Neubau. Ich sehe mir die Seite vorher an und sage dir ehrlich, welcher der beiden Wege in deinem Fall günstiger ist.

Unsicher, ob dich das BaFG betrifft?

Schick mir die Adresse deiner Seite. Ich sehe mir an, was du online tatsächlich anbietest, prüfe die technischen Punkte und sage dir, ob und wo Handlungsbedarf besteht — kostenlos und ohne Verkaufsdruck.