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Webdesign für Ärzte & Therapeuten

Webdesign für Ärzte
und Therapeuten.

Eine Ordinationswebsite hat eine unangenehme Doppelaufgabe: Sie muss Patientinnen und Patienten schnell die richtigen Informationen geben — und sie darf dabei nicht gegen das ärztliche Werberecht verstoßen. Ich baue Seiten, die beides schaffen: sachlich, schnell, barrierearm und mit einem Datenschutzkonzept, das Gesundheitsdaten ernst nimmt.

Heller, moderner Behandlungsraum einer Ordination
Symbolbild

Was Patientinnen und Patienten wirklich suchen

Wer die Website einer Ordination aufruft, sucht in aller Regel eines von fünf Dingen: die Ordinationszeiten, die Frage Kasse oder Wahlarzt, eine Telefonnummer oder Terminmöglichkeit, die Anfahrt samt Parkplatz — und ob die Ordination barrierefrei zugänglich ist. Das sind fünf sehr konkrete Fragen. Wenn sie oben stehen und stimmen, ist der wichtigste Teil der Seite erledigt.

In der Praxis stehen die Ordinationszeiten oft eingescannt auf einer Unterseite, sind veraltet und am Handy nicht lesbar. Genau das kostet die Ordinationsassistenz jeden Tag Anrufe.

Die fünf Blöcke einer Ordinationsseite

  • Ordinationszeiten als Text, nicht als Bild. Maschinenlesbar, damit sie auch im Google-Unternehmensprofil und in Sprachassistenten korrekt erscheinen. Dazu eine klar sichtbare Zeile für Urlaube und Vertretungen — der Punkt, der am häufigsten vergessen wird.
  • Kasse oder Wahlarzt, offen gesagt. Wenn du Wahlarzt bist, gehört das nach oben, zusammen mit einer sachlichen Erklärung der Rückerstattung. Das erspart enttäuschte Erstbesuche und wirkt seriöser als jede Umschreibung.
  • Terminvereinbarung, die zu deinem Ablauf passt. Nicht jede Ordination braucht ein Online-Buchungssystem. Oft ist ein klar strukturiertes Rückrufformular mit Zeitfenstern besser — vor allem, weil es keine Gesundheitsdaten abfragt. Wenn ein Buchungstool sinnvoll ist, binde ich eines mit EU-Serverstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag an.
  • Anfahrt und Parken. Stockwerk, Lift, Türsprechanlage, Parkplatzsituation, nächste Öffi-Haltestelle. Für die Karte verwende ich OpenStreetMap statt Google Maps — damit die Seite ohne Einwilligung keine Daten an Dritte sendet.
  • Barrierearme Gestaltung. Ausreichende Kontraste, große Schrift, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Alternativtexte. Bei einem Gesundheitsangebot ist das kein Detail — ein Teil deiner Patientinnen und Patienten sieht schlecht oder ist motorisch eingeschränkt.

Werberecht: was auf einer Arzt-Website erlaubt ist — und was nicht

Für Ärztinnen und Ärzte in Österreich gilt § 53 Ärztegesetz 1998 zusammen mit der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer „Arzt und Öffentlichkeit“, meist kurz Werberichtlinie genannt. Der Grundsatz ist knapp: Information muss sachlich, wahr und berufsbezogen sein und darf das Standesansehen nicht beeinträchtigen. Eine Website und ein Social-Media-Auftritt sind ausdrücklich erlaubt — die Grenze liegt beim Ton, nicht beim Medium.

Zulässig ist unter anderem: akademische Titel mit Verleihungsstelle, Berufsbezeichnung und Fachrichtung, Tätigkeitsschwerpunkte mit belegbarer Qualifikation, ÖÄK-Diplome, Geräteausstattung sachlich beschrieben, Sprachkenntnisse, Kassenzugehörigkeit, Publikationen mit Quelle sowie Patienteninformationen zu Abläufen.

Heikel bis unzulässig: Superlative wie „beste“, „modernste“ oder „einzige“ Ordination · Heilversprechen und Erfolgsgarantien · Vergleiche mit anderen Ordinationen · Vorher-Nachher-Bilder, auch mit Einwilligung der Patientin · Markennamen rezeptpflichtiger Arzneimittel · Rabatte, Aktionen, Countdown-Elemente und kostenlose Erstberatungen · selbst formulierte oder gezielt gefilterte Patientenstimmen.

Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Was ich tue: Ich baue die Seite so, dass die typischen Marketing-Muster gar nicht erst vorkommen, und markiere dir jede grenzwertige Textstelle. Die verbindliche Auskunft holst du bei deiner Landesärztekammer ein — in der Steiermark ist das die Ärztekammer Steiermark.

Für Therapeutinnen und Therapeuten gilt das Ärztegesetz nicht. Psychotherapie, klinische Psychologie und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste haben eigene berufsrechtliche Vorgaben, die aber in dieselbe Richtung zielen: sachliche, nachprüfbare Information statt Werbeversprechen. Welche Regel für dich gilt, klärst du mit deiner Berufsvertretung — ich richte den Text danach aus.

Gesundheitsdaten: Art. 9 DSGVO ändert die Spielregeln

Sobald ein Formular Rückschlüsse auf Beschwerden zulässt, geht es um Gesundheitsdaten — eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO mit deutlich strengeren Anforderungen als bei einer normalen Kontaktanfrage. Meine Grundregel dazu ist unbequem, aber wirksam: Frag online nur ab, was du wirklich brauchst. Name, Telefonnummer, Wunschzeitraum, „Kassen- oder Wahlarzttermin“ — mehr muss ein Rückrufformular nicht wissen. Alles Medizinische besprichst du am Telefon oder in der Ordination.

Dazu kommt der technische Teil: verschlüsselte Übertragung, Formularpost an eine Ordinationsadresse statt an einen privaten Freemail-Account, keine Analyse- oder Werbeskripte auf Seiten, die Rückschlüsse auf ein Krankheitsbild erlauben, Schriften lokal statt vom Google-Server. Die vollständige DSGVO-Checkliste steht im Ratgeber.

Ablauf und Preis

Eine übersichtliche Ordinationsseite mit Zeiten, Leistungen, Team und Anfahrt startet bei 500 € als Fixpreis; mit mehreren Leistungsseiten und Rückrufsystem liegt der übliche Rahmen zwischen 1.500 € und 4.000 €. Der Preis steht schriftlich vor Projektstart. Als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG stelle ich ohne Umsatzsteuer aus. Alle Pakete im Überblick.

Ehrlich zum Stand von Pixlane

Pixlane ist seit Juli 2026 gewerblich angemeldet. Die Arbeiten unter Referenzen sind gekennzeichnete Designstudien für erfundene Musterfirmen, keine ausgeführten Kundenprojekte. Ich habe noch keine Ordination betreut und behaupte das auch nicht. Was ich mitbringe, ist die Bereitschaft, mich vor dem ersten Entwurf in die berufsrechtlichen Vorgaben einzulesen, statt ein Agenturlayout mit Erfolgsversprechen hinzustellen.

Gegenüberstellung

Formulierung umgedreht

Dieselbe Aussage — einmal als Werbetext, einmal so, wie sie auf eine Ordinationsseite gehört.

Werbliche FormulierungSachliche Formulierung
„Die modernste Ordination in Graz“Geräteausstattung und Baujahr sachlich aufgezählt
„Garantiert schmerzfrei“Beschreibung des Ablaufs und der eingesetzten Verfahren
„Kostenlose Erstberatung“Angabe, welche Leistungen die Kasse deckt und welche nicht
Vorher-Nachher-GalerieErklärung des Behandlungsablaufs in Text und Schema
Ausgewählte Fünf-Sterne-StimmenVerzicht auf Bewertungen auf der eigenen Seite

Die rechte Spalte liest sich nüchterner, wirkt aber selten schwächer — weil sie konkreter ist. Wie ich Seiten aufbaue, steht unter Webdesign Graz.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich als Arzt in Österreich überhaupt eine Website betreiben?
Ja. Websites und Social-Media-Auftritte sind ausdrücklich erlaubt. § 53 Ärztegesetz 1998 und die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer „Arzt und Öffentlichkeit“ regeln nicht das Ob, sondern das Wie: Die Information muss sachlich, wahr und berufsbezogen sein und darf das Standesansehen nicht beeinträchtigen.
Sind Patientenbewertungen auf der eigenen Ordinationswebsite zulässig?
Das ist der heikelste Punkt überhaupt. Selbst formulierte oder gezielt ausgewählte Stimmen gelten als unsachlich und täuschend. Ich rate deshalb dazu, auf Bewertungen auf der eigenen Seite zu verzichten und Rückmeldungen dort zu belassen, wo sie unabhängig entstehen. Die verbindliche Einschätzung dazu gibt dir deine Landesärztekammer.
Darf ich Vorher-Nachher-Bilder zeigen, wenn die Patientin zustimmt?
Nach der ÖÄK-Werberichtlinie gelten Vorher-Nachher-Darstellungen auch mit Einwilligung als unsachliche, marktschreierische Werbung. Ich baue solche Galerien nicht ein und schlage stattdessen eine sachliche Darstellung des Behandlungsablaufs vor.
Wie halte ich das Terminformular DSGVO-konform?
Indem es keine Gesundheitsdaten abfragt. Name, Telefonnummer, Wunschzeitraum und die Unterscheidung Kassen- oder Wahlarzttermin reichen für einen Rückruf vollkommen aus. Sobald ein Freitextfeld nach Beschwerden fragt, greift Art. 9 DSGVO mit deutlich strengeren Anforderungen. Dazu kommen verschlüsselte Übertragung und eine Ordinationsadresse als Empfänger.
Was kostet eine Website für eine Ordination oder Praxis?
Ab 500 € als Fixpreis für eine kompakte Seite, üblicherweise 1.500 € bis 4.000 € für einen mehrseitigen Auftritt mit Leistungsseiten, Team und Rückrufsystem. Der Preis steht vor Projektstart schriftlich fest. Die Bandbreite am Markt ist im Ratgeber „Was kostet eine Website?“ aufgeschlüsselt.
Gelten für Psychotherapeuten dieselben Regeln wie für Ärzte?
Nein. Das Ärztegesetz gilt nur für Ärztinnen und Ärzte. Psychotherapie, klinische Psychologie und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste haben eigene berufsrechtliche Vorgaben, die ebenfalls sachliche Information verlangen, aber im Detail abweichen. Welche Regel für dich gilt, klärst du mit deiner Berufsvertretung; ich richte Text und Aufbau danach aus.

Reden wir über deine Ordinationswebsite.

Kostenloses Erstgespräch, rund 30 Minuten. Danach weißt du, was deine Seite kosten würde, wie lange sie dauert — und welche Inhalte du aus berufsrechtlichen Gründen besser anders formulierst.